- Die Gesamtheit aller Regeln und Gesetze bezeichnet man als .
- Weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie Staat Gesetzen unterordnen müssen, bezeichnen wir unseren Staat
als .
- Dass die Gesetze für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten, bezeichnet man als .
- Gesetze müssen veröffentlicht werden, damit es gibt.
- Jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der sich in ihren bzw. seinen Rechten verletzt sieht, hat eine
.
- Keine Politikerin und kein Politiker darf an Gerichte Weisungen erteilen, denn es gibt die .
- Von diesem Namen leitet sich ein lateinischer Begriff für das Rechtswesen ab: .
Illustration: Kassing, Reinhild, Kassel