1. Die Gesamtheit aller Regeln und Gesetze bezeichnet man als .
  2. Weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie Staat Gesetzen unterordnen müssen, bezeichnen wir unseren Staat als .
  3. Dass die Gesetze für alle Bürgerinnen und Bürger gleich gelten, bezeichnet man als .
  4. Gesetze müssen veröffentlicht werden, damit es gibt.
  5. Jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der sich in ihren bzw. seinen Rechten verletzt sieht, hat eine .
  6. Keine Politikerin und kein Politiker darf an Gerichte Weisungen erteilen, denn es gibt die .
  7. Von diesem Namen leitet sich ein lateinischer Begriff für das Rechtswesen ab: .

Illustration: Kassing, Reinhild, Kassel